Ein Hoch auf die Schweiz?

 
maranx
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Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 00:54 Uhr  ·  #1
Beatnik, ist das so? Kannst du das bestätigen? :lol:
Triskell
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 01:02 Uhr  ·  #2
...das glaub ich jetzt nicht, wo ich doch heute eine Reportage über Geschwindigkeitskontrollen in der Schweiz gesehen habe. Da haben sie einen deutschen Autofahrer geblitzt, der 37 km zu schnell unterwegs war.
Resultat: Fahrverbot in der Schweiz und 900 Euronen Strafe! Das passt doch nicht zusammen! Mario, du machst faxen, Gell?
maranx
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 01:21 Uhr  ·  #3
Nöööö!

Die Meldung habe ich heute so reinbekommen! Mal sehen, was Beatnik dazu schreibt... 😉

:prost:
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 08:10 Uhr  ·  #4
Das muss man natürlich im richtigen Kontext sehen. In der Tat war es anfänglich so, dass sich die 0,5 Promille Grenze bewährt hatte. Die Zahl der Unfälle, verursacht durch alkoholisierte Lenker ging nach der Einführung der Anpassung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille tatsächlich sukzessive zurück. Dass dies jedoch Probleme nach sich ziehen würde, hätte Vater Staat schon vorher klar sein können: Mit 0,5 Promille geht kein richtiger Mann aus der Kneipe raus. 0,5 Promille lassen sich nämlich (wenn überhaupt) nur mit Leichtbier erreichen. Würde man 0,5 Promille tatsächlich in Form von normalem Bier, Wein oder Schnaps zu sich nehmen, könnte man kein noch so kleines Glas ganz austrinken, was zur Folge hätte, dass man in Männerkreisen nicht mehr ganz ernst genommen würde. Mann müsste sich den indirekten Vorwurf des Weicheis gefallen lassen. Das geht natürlich nicht. Nicht für einen gestandenen Eidgenossen. Vielleicht für einen Deutschen, okay. Aber nicht für einen stand- und wehrhaften Eidgenossen. Deshalb entschloss sich der VSFT (Verband Schweizerischer Freizeit-Trinker) eine Petition zu lancieren. Das Volksbegehren, das hunderttausendfach von wehrhaften und itzo trinkfesten Schweizer Bürgern, die sich nicht bevormunden, resp. benullkommafünfen lassen unterschrieben wurde, reichte der VSFT sodann der Geschäftsprüfungskommission zur Empfehlung an den Bundesrat ein. Die mit der Prüfung der eingereichten Petition beauftragte voruntersuchende Kommission empfahl (bei Wein und Bier) das Geschäft zur Weiterleitung an die Geschäftsprüfungskommission des Bundesamtes für Narkotika im Strassenverkehr, welches nach seriösem Studium der vorgelegten Fakten zum Schluss kam, dass es sinnvoll wäre, dem Schweizerischen Freizeittrinker die Würde zurückzugeben, indem man im Eventualfall, das heisst, dem Vorkommnis eines durch übermässigen Alkoholkonsums verursachten Verkehrsunfalls (gerne auch mit Todesfolge), dem Unfallverursacher mindestens 0,81 Promille Blutalkoholwert zubilligen sollte, damit dieser nicht als entlarvter unfähiger Strassenrowdy einen Teil seiner GTi-Reputation verlöre und fortan in Rowdykreisen geächtet würde. Das Geschäft wurde vom Bundesrat eingehend geprüft, und der Bundesrat gelangte zu dem Schluss, es sei nicht im Sinne unschuldiger Verkehrsteilnehmer, wenn sie der Gefahr, die von Strassenrowdys in alkoholisiertem Zustand ausginge, mit Blessuren an Gefährt (Frontal-Bums), Schliessmuskel (von hinten angefahren) oder Kinderwagen (Plärrwindel-Effekt!) ausgesetzt seien, nur weil ein Glas zur Hälfte stehen gelassen werden müsse, für das man trotzdem den vollen Preis hätte zahlen müssen, was volkswirtschaftlich ohnehin eher nicht sinnvoll wäre, zumindest aber fragwürdig.. Der Bundesrat schlug stattdessen vor, dass Alkoholabhängige stattdessen von ihren Frauen in der Kneipe abgeholt und bruchsicher nach hause gefahren werden sollten, was die Diskussion über die Erhöhung der Promillegrenze auf den ursprünglichen Wert in der nach oben offenen Richterskala nach Prof. Dr. Saufhahn neu lancieren würde. Leider versäumte es der Bundesrat, eine erneute Geschäftsprüfungskommission einzusetzen, welche die Auswirkungen von durch Fahrer weiblichen Geschlechts getätigte Heimführungsfahrten alkoholisierter Lebensabschnittspartner und die damit verbundenen Risiken und Auswirkungen auf den Strassenverkehr seriös hätte prüfen und analysieren müssen. Dies hatte zur Folge, dass nun Fahrten, ausgeführt durch in der Regel übermüdete Lebensabschnittspartnerinnen ein erhöhtes Unfallrisiko bargen, weil nämlich die Vorstellung des alkoholisierten Mannes in punkto vernünftiger Fahrweise seiner übermüdeten Lebensabschnittspartnerin nicht in strassenverkehrstechnischem Einklang stand. Dies wiederum führte situationsbedingt aufgrund des Nichtvorhandenseins einer verbalen Traktionskontrolle zu vermehrten, völlig unmotivierten Fahrten in Strassenlaternen, Markierungspfosten oder torkelnden Spätheimkehrern, weil die Lebensabschnittspartnerin durch den vom Lebenspartner ausgehauchten Alkohol-Atem mit mindestens 0,51 Promille belastet wurde. Somit stand der Beweis fest, dass die 0,5 Promille Regelung komplett versagt hatte und auch kein Garant dafür war, dass es durch diese Senkung des Promillesatzes zu weniger Unfällen im Strassenverkehr kommen würde. Stattdessen wird nun womöglich im Bundesrat in der nächsten Legislaturperiode neu debattiert werden, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man unkonzentrierte, weil übermüdete, und somit in ihrer Aufmerksamkeit erheblich eingeschränkte nüchterne Fussgänger mit einem nächtlichen Ausgangsverbot belegen sollte, um den alkoholisierten Kneipenheimkehr-Fahrern, respektive deren übermüdeten, unkonzentrierten Lebensabschnittspartnerinnen gar nicht erst eine Plattform zu geben, Kranke, Arme, Alte oder Kinder (die um diese Nachtzeit ohnehin nix mehr auf der Strase verloren haben!) mit ihren GTi's von den Bürgersteigen zu fegen. Es ist aber bei der Flut der anstehenden Geschäfte noch nicht sicher, ob sich der Gesamtbundesrat mit dieser Angelegenmheit schon in der nächsten Legislaturperiode seriös wird befassen können.

Quelle: Nicht NZZ
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 10:13 Uhr  ·  #5
Man könnte doch auch feste Ausgehzeiten für Arme, Alte, Kranke, frühkriminelle und andere ausländische Kinder einführen.

So als Vorschlag sagen wir mal, lassen wir die zwischen 23 Uhr und 0 Uhr auf die Strassen. Diese Uhrzeit würd ich nehmen, denn wir müssen ja daran denken, dass die alkoholisierten Arbeitnehmer welche sich gerade noch in der Kneipe befinden sich nun doch langsam auf die Strassen bewegen sollten um nicht eventuell später mit ihrem Vorgesetzten, der ja durch seine Position sich noch nicht auf dem Alko-Heimweg befinden muß, zu kollidieren.

Also dort auf den nächtlichen Strassen könnten sich die abgefüllten Kraftfahrzeugführer doch dann wunderbar austoben und nach Herzenslust ihr gewünschtes Ziel ansteuern. Dann wär endlich kein Protest mehr von den Blechkarrenbesitzern und man könnte gleichzeitig das Jugendkriminalitätsproblem im Keim ersticken, für Ausdünnung im Rentenbereich sorgen, Krankenkassen und ebensolche Häuser entlasten, Luft in den Kinderkrippen schaffen - ach herrlich.

Und den Bierumsatz kurbelts auch wieder an. Ich werd das mal hier bei uns vorschlagen. Wenn das nicht dem Koch und dem Beckstein gefällt weiß ichs auch nicht....
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 10:40 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Triskell
...das glaub ich jetzt nicht, wo ich doch heute eine Reportage über Geschwindigkeitskontrollen in der Schweiz gesehen habe. Da haben sie einen deutschen Autofahrer geblitzt, der 37 km zu schnell unterwegs war.
Resultat: Fahrverbot in der Schweiz und 900 Euronen Strafe!
Das passt doch nicht zusammen! Mario, du machst faxen, Gell?


Es liegt in der Natur von Fernsehberichterstattungen, dass dabei jeweils nicht die ganze Geschichte zutage gefördert wird - so, wie sich sie tatsächlich abgespielt hat und so, wie es der zuständige Richter wird zu beurteilen haben. Tatsächlich war es so, dass der fehlbare deutsche Lenker mit 47 Stundenkilometer seinen Kinderwagen auf dem Bürgersteig vor sich hergeschoben, oder sollte man besser sagen: vor sich her gerast hat, und dies bei einer generellen Tempolimite von 10 Stundenkilometer auf einem nicht speziell gekennzeichneten Bürgersteig mit Kinderwagen-Ueberholspur. Es ist der Schweizer Bürgersteigwehr zu verdanken, dass bei uns seit Anfang diesen Jahres ausgesteuerten Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben wird, einen kleinen Zustupf zur mickrigen Arbeitslosenentschädigung dazuzuverdienen, wenn sie sich im Auftrag des Justiz- und Polizeidepartements stundenweise als Bürgersteigsherriffs, bewaffnet mit mobilen Radaranlagen zur Verfügung stellen, um Jagd auf jugendliche Temposündermütter mit ihren GTi-Kinderwagen (ugs. auch 'Turbomütter' genannt) zu machen. Dass bei uns die Ausländerkriminalität genauso hoch ist wie bei Euch, hat dieser deutsche Bürgersteigrowdy mit seinem Kinderwagen erneut unter Beweis gestellt. Wir betroffenen Sluggyväter wehren uns schon lange gegen diese tempobolzenden Turbomütter auf unseren Bürgersteigen, doch eine entsprechende, schon vor längerer Zeit an offizieller Stelle deponierte Nota wurde bisher leider noch nicht zum Politikum erkürt, sondern trägt noch immer das Stigma des nicht zu überschätzenden, lediglich aufgeblähten Einzelfalls. Dabei wurde erst vor einer Woche wieder eine dieser üblen, perfid als Quartier-Elterntreffs getarnten Hinterhof-Kinderwagen-Tuning-Garagen ausgehoben, in welcher sich drei tempogeile Blondschnecken soeben an einem Turbolader für einen Zwillings-Kinderwagen zu schaffen machten. 900 Euro Strafe ist übrigens der Verheirateten-Tarif und das Fahrverbot in der Schweiz gilt nur solange, bis der kleine Racker selber krabbeln kann.

Quelle: Nicht NTV
freaksound
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 11:21 Uhr  ·  #7
Gestern war ich auf der Bürgerversammlung des Bezirksausschusses Au/Haidhausen. (Das ist der Stadteil von München in dem ich lebe).
Dabei rapportiert auch immer die zuständige Polizeiinspektion.
Letztes Jahr wurden in unserm kleinen Stadtteil deutlich über 200 Führerscheine wegen Alkohol am Steuer eingezogen.
Wenn ich dann noch überlege wie viele Wagen die Polizei nicht kontrolliert, gibt mir das schon zu denken !
andi
 
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Re: Ein Hoch auf die Schweiz?

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Gepostet: 18.01.2008 - 11:33 Uhr  ·  #8
passt nur so halb, aber hier mein Lieblingswitz zum Thema Auto und Verkehr:

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