Zitat geschrieben von Triskell
Wie sieht es da eigentlich versicherungstechnisch aus?
Das will ich gerne noch beantworten.
Das letzte durch die Versicherung ersetzte Gerät war unser Fernseher. Ein autorisierter Philipshändler schätzte den Schaden auf ca. 750 €, es hätte das Motherboard getauscht werden müssen, aber - dies war nicht verfügbar.
Die Versicherung schickte einen eigenen Sachverständigen. Dieser schätzte den Schaden auf ca. 500 €.
Die Versicherung habe ich seit Ende Juli 2024 mehrere Male angeschrieben mit der Bitte, mir einen Reparaturservice zu nennen, der den Fernseher reparieren würde - schließlich sei das notwendige Motherboard nicht verfügbar. Ich weiß nicht, wie oft ich die Versicherung angeschrieben habe und über welchen Zeitraum sich die Schreiberei hinzog. Die Versicherung antwortete nicht.
Letztendlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Auch dieser wies die Versicherung darauf hin, dass das Motherboard nicht lieferbar sei und hat die Versicherung aufgefordert, eine Reparaturwerkstatt zu benennen sowie zu benennen, wo das erforderliche Motherboard zu erwerben sei. Auch hier - die Versicherung ließ nichts von sich hören.
Im Januar 2025 haben wir dann einen neuen Fernseher erworben. Die Rechnung reichte der Anwalt mit der Aufforderung, den Kaufpreis zu ersetzen bei der Versicherung ein. Erst jetzt - Traraaa - schickte die Versicherung dem Anwalt einen Link zu einer (englischsprachigen!!) Seite, die das erforderliche Motherboard anbot. Die Rückfrage, welche autorisierte Fachwerkstatt hier ein in der UK eingekauftes Motherboard zur Reparatur verwenden würde blieb wieder - unbeantwortet!
Nach Rücksprache reichte der Anwalt Klage beim Amtsgericht ein. Nach Einreichung der Klage fragte die Versicherung an, ob die Klage zurückgezogen würde, wenn der Kaufpreis des TV erstattet würde.
Der Anwalt überreichte der Versicherung die Forderung (Kosten TV zzgl. angelaufener Zinsen) mit einer kurzen Erledigungsfrist. Die Kosten für den Fernseher wurde seitens der Versicherung umgehend erstattet, somit waren alle Schäden beglichen.
Vor 14 Tagen übersandte uns die Versicherung aufgrund des besonderen Kündigungsrechts die Kündigung der Hausratversicherung.